AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von vom Kulturverein verwaltete Räume, technisches Equipment sowie dazugehörige Einrichtungsgegenstände

1. Geltungsbereich dieserAGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich und vollinhaltlich auf alle Vereinbarungen zwischen dem Kulturverein Prenzlauer Berg e.V. und seiner Vertreter (im Folgenden kurz „Kulturverein“ genannt) und ihren VertragspartnerInnen (im Folgenden kurz „Nutzer“ genannt) Anwendung, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde. Diese AGB beziehen sich auf die Nutzung von Räumen und Equipment des Verantwortungsbereiches Kulturvereins. Dazu zählen die Einrichtungen ZENTRUM danziger50, Familienzentrum Mahlerstraße, die KUBI KITA GRUPPE und sonstige vom Kulturverein verwalteten Räume, technisches Equipment sowie dazu gehörige Einrichtungsgegenstände. Vertretungsberechtigt sind die jeweiligen Leiter der Einrichtungen oder ihre Beauftragten.

2.Gültigkeit
Die AGBs gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Mit Nutzern, die bereits Kunden des Kulturverein waren, oder denen diese AGBs des Kulturvereins vorliegen, kommt der Vertrag bereits mit der verbindlichen Terminbestätigung zustande. Der Nutzer gilt als allein verantwortlicher Veranstalter. Ein Rechtsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Veranstaltungsbesucher und dem Nutzer.

3. Vertragsobjekt
Die Räume werden ausschließlich auf Grund der getroffenen Vereinbarung bereitgestellt und übergeben. Änderungen durch den Nutzer bedürfen der Zustimmung des Kulturvereins. Gleiches gilt auch für die Befestigung von Dekorationen und Werbematerial am baulichen Objekt.

Für die jeweilige Nutzung wird das Vertragsobjekt in ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Sofern der Nutzer oder sein Vertreter bei Übernahme keine Beanstandung vorträgt, gilt es als einwandfrei übernommen. Der Nutzer hat offensichtliche und ihm bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.

Nach Vertragsende ist das Vertragsobjekt in den übernommenen Zustand zurückzusetzen. Eingebrachtes Inventar (insofern nicht mit dem Nutzer abgesprochen oder im Haus eingelagert) hat der Nutzer auf eigene Kosten und Gefahr zu entfernen. Der Abbau und Abtransport der eingebrachten Gegenstände muss bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist der Kulturverein berechtigt, die eingebrachten Gegenstände zu Lasten und auf Gefahr des Nutzers entfernen zu lassen.

4. Vertragszweck – Weitergabe von Rechten
Das Vertragsobjekt darf vom Nutzer nur für den vereinbarten Vertragszweck und im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine auch nur teilweise Weitergabe von Rechten bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Kulturverein. Im Falle der genehmigten Weitergabe von Rechten, haftet der Nutzer dem Kulturverein gegenüber.

5. Nutzungsbedingungen – Veranstaltungsabwicklung

5.1
Sämtliche Objekte, Flächen, Räume etc. sind widmungsgemäß fachmännisch und pfleglich zu behandeln
5.2
Geltende Sicherheitsbestimmungen für öffentliche Gebäude sind einzuhalten. Der Kulturverein ist berechtigt, den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern, wenn sich Personen nicht an die Anweisungen des Kulturvereins halten. In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot. Für etwaige Lärmbelästigungen und Anzeigen durch Lärmbelästigungen haftet der Nutzer. Die Ruhezeiten sind einzuhalten.
5.3
Das Einbringen von Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Kulturvereins erlaubt. Über die Art und die Zeit der Anlieferung bzw. Einstellung ist im Vorhinein mit dem Kulturverein das Einvernehmen herzustellen. Das Mitführen von Waffen und meldepflichtigen Gegenständen ist verboten.
5.4
Die Verwendung von Geräten und Maschinen, die nicht vom Veranstaltungszentrum zur Verfügung gestellt werden, ist nur mit dessen Zustimmung erlaubt. Eine Ausnahme bilden Laptops und Beamer. Für Schäden, die durch die Verwendung eigener Geräte und Maschinen entstehen, haftet ausschließlich der Nutzer. Der Zugang zum Internet darf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Absprache mit der vom Kulturverein zur Verfügung gestellten W-Lan-Verbindung erfolgen. Das Internet darf nicht kommerziell und nur im vereinbarten Rahmen verwendet werden.
5.5
Die Benützung und das Betreten von Räumen, Anlagen oder Flächen, die nicht Vertragsgegenstand sind, sind dem Nutzer grundsätzlich untersagt. Das Betreten des Hauses erfolgt auf eigene Gefahr.
5.6.
Der Kulturverein haftet nicht für Garderobenstücke. Der Kulturverein garantiert nicht die Bereitstellung von Parkplätzen für die BesucherInnen der jeweiligen Veranstaltung. Für abgestellte Fahrzeuge etc. bestehen keine Versicherungen seitens des Kulturvereins. Soweit in den AGBs nicht anders festgelegt, gelten die Bestimmungen der StVO.
5.7.
Der Nutzer hat während der Vertragsdauer dafür zu sorgen, dass er selbst oder ein Bevollmächtigter stets anwesend bzw. leicht erreichbar ist. Im Falle von Nichterreichbarkeit ist der Kulturverein ermächtigt, zweckdienliche Maßnahmen auf Gefahr und Rechnung des Nutzers zu veranlassen.
5.8.
Das Verteilen von Waren, Lebensmitteln, Getränken etc. ist – außer im Falle anders lautender Vereinbarungen – grundsätzlich nicht gestattet. Der Nutzer haftet, falls ihm die Verteilung von Druckschriften usw. gestattet wurde, für die Bezahlung der vorgeschriebenen behördlichen Abgaben. Ein erhöhter Reinigungsaufwand nach Veranstaltung ist vom Nutzer gesondert zu vergüten.
5.9.
Der Kulturverein ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, kurze Besichtigungen in den dem Nutzer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten durchzuführen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Nutzers nicht erheblich beeinträchtigt werden.
5.10.
Tiere dürfen nur mit Genehmigung des Kulturverein mitgenommen werden.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der Nutzungsart. Für wiederkehrende Nutzung über mehrere Monate erhält der Nutzer zum Monatsende eine Abrechnung für die ein Zahlungsziel von 14 Tagen als vereinbart gilt. Für Einzeltermine erhält der Nutzer eine Rechnung, mit der das Zahlungsziel 14 Tage als vereinbart gilt.

7. Werbung, Presse, Gema
Die Veranstaltungsbewerbung ist grundsätzlich Sache des Nutzers. Werbung im Bestandsobjekt bedarf der vorherigen Zustimmung des Kulturvereins. Der Kulturverein ist zur Ablehnung einer Veröffentlichung berechtigt, wenn diese das Öffentlichkeitsbild des Kulturvereins schädigen kann oder sonstigen gewichtigen Interessen des Kulturverein widerspricht. Anfallende Gemagebühren sind selbstständig vom Nutzer zu entrichten.

8. Vertragsrücktritt seitens des Nutzers – Wegfall der Vermietung

a) Führt der Nutzer eine Veranstaltung nicht durch, hat er folgende Stornogebühr zu bezahlen. Ab drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 10% Bearbeitungsgebühr. Ab zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Raummiete. Bei Nichtstornierung und Nichterscheinen am Veranstaltungstag 100% der vereinbarten Raummiete. Bei Anmietungen oder Kursen mit einer Dauer von mehreren Monaten, bzw. mehrerer Termine, gelten diese Gebühren je Termin. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung infolge nachgewiesener höherer Gewalt nicht stattfinden kann, trägt der Nutzer die ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst. Bereits bezahlte Raummieten werden in diesem Fall retourniert.

b) Sollte der Nutzer eine Dauernutzung vereinbart haben (Workshops, wiederkehrende Seminare etc.) gelten folgende Kündigungsbedingungen: Der Vertrag ist beiderseits mit 8 Wochen Frist zum Monatsende kündbar. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Änderung der Nutzungsgebühren durch den Kulturverein zum Beginn der Änderung.

9. Rücktritt durch das Kulturverein

Im Falle von wesentlichen Vertragsverletzungen seitens des Nutzers ist das Kulturverein zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das ist beispielsweise der Fall wenn

  • Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen
  • Veranstaltungsprogramme wesentlich geändert werden
  • behördliche Genehmigungen fehlen
  • die Sicherheit der Besucher gefährdet ist
  • Veranstaltungen den Werten und Zielen des Kulturverein widersprechen

10. Haftungsbestimmungen

10.1.
Der Nutzer trägt das gesamte Risiko und die volle Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung.
10.2.
Der Kulturverein übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der den Nutzer treffenden gesetzlichen Bestimmungen aller Art.
10.3.
Der Kulturverein übernimmt keine Haftung für Unfälle.
10.4
Der Kulturverein übernimmt keine Haftung für während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung abhanden gekommenen Gegenständen aller Art.
10.5
Der Kulturverein haftet nicht für indirekte Schäden und Verdienstentgang.

11. Sonstiges

Sämtliche zwischen dem Kulturverein und dem Nutzer getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Allen Verträgen liegt deutsches Recht zugrunde.

  • Etwaige Ansprüche des Nutzers gegen den Kulturverein sind innerhalb von drei Monaten nach Ende der Veranstaltung schriftlich geltend zu machen, widrigenfalls gelten sie als verfallen.
  • Eine allfällige Ungültigkeit eines oder mehrerer Punkte dieser AGB führen nicht zu einer Unwirksamkeit der Übrigen.

12. Rechtsform
Der Kulturverein Prenzlauer Berg e.V. ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und unter der Steuernummer  27/670/51713 und im Vereinsregister unter VR 12296 Nz registriert.

13. Gerichtsstand
Für anfällige Streitigkeiten aus diesen AGBs gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Amtsgericht in Berlin als vereinbart.

Stand: 20.04.2012