Hausordnung ZENTRUM danziger50

Haus- und Schließordnung ZENTRUM danziger50

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Nutzer des Hauses. Sie enthält Rechte und Pflichten.

Lärm

  • Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in den Räumlichkeiten, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten.

Ab 21:00 Uhr ist die Nutzung des Hofes und der rückwärtigen Feuertreppe untersagt.

Bei Feiern aus besonderem Anlass sollte rechtzeitig informiert werden.

Sicherheit

  • Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren ständig geschlossen zu halten. Die Toreinfahrt ist ab 18.00 Uhr geschlossen zu halten.
  • Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Nutzer unzumutbar behindert werden.
  • Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.
  • Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und die Hausleitung zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
  • Keller- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.
  • Die Tür zum Flur 2.OG ist immer unverschlossen zu halten. (Toilettenzugang). Ausnahmen sind Veranstaltungen, welche ausschließlich im Keller stattfinden.

Reinigung

  • Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten. Grobe Verschmutzungen nach Nutzung sind in die vorgesehen Abfallbehälter zu entsorgen.
  • Der anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.
  • Blumenbretter und Blumenkästen müssen am Balkon oder auf der Fensterbank sicher angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunterläuft.

Lüften

  • Die Räume sind auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster.

Fahrzeuge

  • Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf dem Hof, den Gehwegen und den Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Ausnahmen hierbei sind das kurzeitige Parken für Termine oder zum be-und entladen.
  • Beim Befahren der Einfahrten ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr ist das Befahren des Hofes zu vermeiden.
  • Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen gestattet und dürfen nicht mit ins Haus genommen werden.

Haustiere

  • Das Halten von Tieren ist mit dem Kulturverein Prenzlauer Berg als Hauptmieter abzustimmen.
  • Das Mitbringen von Tieren zu Veranstaltungen ist nicht gestattet.

Rauchen

  • Laut Nichtraucherschutzgesetzt 2007 (Auszug unten) ist das Rauchen innerhalb des Gebäudes, auch in der Bar, grundsätzlich verboten. Auch die Feuerschutztreppen und der Hof sind nach 20:00 Uhr aus Lärmschutzgründen nicht mehr zum Rauchen zu betreten.
  • Ausgewiesene Raucherstelle ist Eingang Danziger Straße.

Die Hausordnung tritt zu unten genanntem Datum in Kraft. Sie gilt ohne Ausnahme für Mitarbeiter, Mitglieder und Gäste des Kulturverein Prenzlauer Berg e.V. sowie aller weiteren Nutzer und Mieter des Hauses ZENTRUM danziger50.

Berlin, den 1.8.2014

Die Hausleitung